: Angestellte von Freiberuflern

Beide Kollektivverträge sind erneuert

Die Angestellten von Freiberuflern dürfen sich freuen: Sowohl der gesamtstaatliche Kollektivvertrag als auch der Landeszusatzvertrag konnten erneuert werden. Die Abschlüsse bringen einige Besserstellungen.

Beide Kollektivverträge sind erneuert
Symbolbild: Pixabay

Sei es der gesamtstaatliche Kollektivvertrag als auch der Landeszusatzvertrag für die Beschäftigten der Freiberufler konnten kürzlich erneuert werden. Die Abschlüsse bringen eine Reihe von wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Besserstellungen. Die Abschlüsse betreffen in Südtirol rund 14.000 Beschäftigte.

Der Sektor Freiberuf umfasst eine vielseitige Palette von Berufen, zu denen unter anderem Rechtsanwaltskanzleien, Notare, Arbeitsrechts- und Wirtschaftsberater gehören. Ebenso fallen Architekten-, Geometer- und Ingenieurstudios, private Arztpraxen sowie andere freiberufliche Tätigkeiten unter die Bestimmungen dieser Verträge.

Kollektivvertrag

Die wichtigsten Punkte des Vertragsabschlusses sind:

  • Eine monatliche Lohnerhöhung von Euro 215,00 (3. Einstufung). Die Auszahlung erfolgt in 3 Raten: März 2024, Oktober 2025 und Dezember 2026, siehe Lohntabelle.
  • Ausgleichszahlung Una Tantum für die „vertragslose“ Zeit: 400 Euro in 2 Raten: 200 Euro im Mai 2024 und 200 Euro im Mai 2025
  • Freistellungen für die eigene Aus- und Weiterbildung
  • Reglementierung des Smartworking
  • Bezahlung der Pflichtmutterschaft mit 90% ab 1.1.2025
  • Freistellung für Frauen, die Gewalt erfahren haben

Landeszusatzvertrag

Wesentliche Punkte der Erneuerung:

  • Das territoriale Lohnelement wird von 50 auf 125 Euro erhöht;
  • Auch für Auszubildende/Lehrlinge wird das Dienstalter anerkannt und somit besteht Anrecht auf die Dienstalterszulagen;
  • Wirtschaftliche Behandlung im Krankheitsfall: Bei schweren Erkrankungen erfolgt eine verbesserte wirtschaftliche Behandlung mit erhöhten Prozentsätzen für den 7., 8. und 9. Krankheitsmonat;
  • Erhöhte Prozentsätze für Überstunden, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit und Nachtarbeit.

Bewertung der Abschlüsse

Der gelungene Abschluss sowohl auf gesamtstaatlicher als auch auf lokaler Ebene ist die richtige Antwort auf die hohen Lebenshaltungskosten und die steigenden Preise der letzten zwei Jahre. Nichts desto trotz hat mangelnde Bereitschaft der Arbeitgeber auf nationaler Ebene den Kollektivvertrag zu erneuern, die Problematik durch die hohe Inflation verschärft, da kollektive Lohnerhöhungen primär über den nationalen Kollektivvertrag erfolgen. Vor diesem Hintergrund gewinnen territoriale Zusatzverträge an entscheidender Bedeutung, da sie immer mit verbesserten Bedingungen für die Beschäftigten des Sektors einhergehen.

Auch das könnte Sie interessieren
: Bozen Unterland

Neues Sekretariatsmitglied gewählt

Neues Sekretariatsmitglied gewählt
: Öffentlicher Dienst

Vorschuss der Abfertigung rasch umsetzen!

Vorschuss der Abfertigung rasch umsetzen!
: Minderjährige und Arbeit

Was sie dürfen und was nicht

Was sie dürfen und was nicht
: Patronat

Neu: EEVE 2023 ab 1. Juli

Neu: EEVE 2023 ab 1. Juli
: Handel

Landeszusatzvertrag: Verhandlungen abgebrochen

Landeszusatzvertrag: Verhandlungen abgebrochen
: Handwerk

Körperpflege: erster Landeszusatzvertrag bringt 90 Euro mehr

Körperpflege: erster Landeszusatzvertrag bringt 90 Euro mehr