: Minderjährige und Arbeit

Was sie dürfen und was nicht

Ein kurzer Überblick über die möglichen Beschäftigungsformen, Regeln und Sonderbestimmungen für Jugendliche in der Arbeitswelt.

Was geht und was nicht
Symbolbild: Pexels-Fauxels

Jugendliche bis 14 Jahre

  • Arbeiten ist nicht erlaubt (Ausnahme ist lediglich ein curriculares Praktikum, das aber Teil der schulischen Ausbildung sein muss).

Jugendliche mit 15 Jahren

  • Arbeiten: Möglich sind
    • ein Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb nach Abschluss der Mittelschule.
    • oder ein Praktikum, entweder in der schulfreien Zeit im Sommer oder wenn der Lehrplan der besuchten Schule ein solches vorsieht.
  • Arbeitszeit: höchstens 7 Stunden pro Tag und 35 Stunden pro Woche.
  • Urlaub: Anrecht auf 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

Jugendliche mit 16 und 17 Jahren

  • Arbeiten: Möglich ist ein Ferialvertrag und auch ein vollwertiger Arbeitsvertrag, solange die Bildungspflicht bis zur Volljährigkeit erfüllt wird (der Schulbesuch also nicht unterbrochen wird).
  • Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.*
  • Urlaub: derselbe Jahresurlaub wie die volljährigen Beschäftigten (Anzahl je nach Kollektivvertrag).

* Berücksichtigt werden sei es die Schul- als auch die Arbeitsstunden, diese dürfen zusammen nicht mehr als 40 pro Woche betragen.

Besondere Rechte und Schutzmaßnahmen - für alle Minderjährigen gilt:

  • Anrecht auf zwei möglichst zusammenhängenden Ruhetagen in der Woche, wobei einer davon der Sonntag sein muss (Ausnahmen betreffen die Sektoren Gastgewerbe, Kultur, Kunst, Sport, Werbung, Schauspiel). In Ausnahmefällen können diese beiden Ruhetage auch auf 36 aufeinanderfolgende Stunden reduziert werden.
  • Anrecht auf eine tägliche Ruhepause von mindestens 12 zusammenhängenden Stunden, diese müssen den Zeitraum 22 – 6 Uhr oder 23 – 7 Uhr umfassen.
  • Anrecht auf eine Pause von mindestens einer Stunde nach einer durchgehenden Arbeitszeit von viereinhalb Stunden.
  • Nachtarbeit ist nicht erlaubt (Ausnahmen sind möglich für über 16-Jährige oder in den Bereichen Kultur, Kunst, Werbung und Schauspielwesen).
  • Minderjährige dürfen mit bestimmten Substanzen, Metallen und Maschinen nicht in Kontakt kommen und sie dürfen nicht länger als 4 Stunden pro Tag schwere Lasten tragen. Ausnahmen können genehmigt werden, falls die Tätigkeit der Ausbildung dient.

Nicht dasselbe!

Der Ferialvertrag ist ein Arbeitsvertrag mit Ausbildungscharakter. Ein Praktikum stellt kein Arbeitsverhältnis dar und dient der beruflichen Orientierung. Ein Lehrvertrag ist eine Sonderform eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses.

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