Der Landeskollektivvertrag für die landwirtschaftlichen Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher ist erneuert werden. Für die Gewerkschaften ein wichtiges Ergebnis im Hinblick auf den Schutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer/innen.
Anfang Dezember konnte nach langen Verhandlungen der Landeskollektivvertrag für die landwirtschaftlichen Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher erneuert werden. Dieser Vertragsabschluss stellt für die Fachgewerkschaften Fai-SGBCISL, Flai-CGIL/AGB, UILA-UIL/SGK und ASGB-Landwirtschaft ein wichtiges Ergebnis im Hinblick auf den Schutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer/innen in Südtirol dar.
Die Einigung sieht einige Besserstellungen zugunsten der Beschäftigten vor. So wird endlich das für die Landwirtschaft wichtige Berufsbild des Hirten im Einstufungssystem anerkannt. Die Treueprämie ist verbessert worden: Nun werden auch die Arbeitszeiten bei Übergabe bzw. Besitzwechsel einer landwirtschaftlichen Fläche mitberücksichtigt. Zur Anerkennung des Dienstalters sind die Vorrückungen von 5 auf 10 angehoben worden.
Auch im wirtschaftlichen Teil gibt es Neuerungen. Bei Krankheit der Arbeiter/innen mit unbefristetem Arbeitsvertrag wird das Krankengeld für die ersten drei Tage von 50% auf 80% angehoben. Zudem sind die Absicherungen im Falle eines Arbeitsunfalls ausgebaut worden.
Eine weitere Neuerung betrifft die Zusatzvorsorge: Nun können die Fondsmitglieder bis zu 10% Arbeitnehmeranteil in ihren Zusatzrentenfonds einzahlen. Diese Neuerung bietet mehr Entscheidungsfreiheit und mehr Möglichkeiten beim Aufbau einer Zusatzrente.
Die Einigung sieht zudem eine Lohnerhöhung von 6,4% vor. Gleichzeitig sind die Entlohnungs-Parameter neu festgelegt worden, was den Besonderheiten der verschiedenen Tätigkeiten Rechnung trägt.
Ein Ziel der Gewerkschaften ist die Einrichtung einer Bilateralen Körperschaft für die Landwirtschaft, die es italienweit bereits gibt, in Südtirol aber bislang noch nicht eingerichtet worden ist, weil das entsprechende Abkommen zwischen den Sozialpartnern fehlt. Diese Körperschaft wäre ein wichtiger Bezugspunkt für die Arbeitnehmer/innen was Weiterbildung und ergänzende Wohlfahrtsleistungen anbelangt. ,
“Wir haben uns für die Wertschätzung und den Schutz der Arbeitnehmer/innen eingesetzt, die für das Land von grundlegender Bedeutung sind, mit dieser Vertragserneuerung wird ihre Arbeit aufgewertet, gleichzeitig bauen wir an einer gerechteren und nachhaltigeren Zukunft für Südtirols Landwirtschaft.“
Die Fachgewerkschaften zeigen sich erfreut: “Wir haben uns für die Wertschätzung und den Schutz der Arbeitnehmer/innen eingesetzt, die für das Land von grundlegender Bedeutung sind – so die Landessekretäre von Fai-SGBCISL, Flai-CGIL/AGB, UILA-UIL/SGK e ASGB Landwirtschaft – mit dieser Vertragserneuerung wird ihre Arbeit aufgewertet, gleichzeitig bauen wir an einer gerechteren und nachhaltigeren Zukunft für Südtirols Landwirtschaft.“
In diesen Vertragsbereich fallen in Südtirol bis zu 26.000 Personen, viele davon sind Saisonbeschäftigte bzw. Erntehelfer.
Der Vertrag läuft mit 1.1.2024 an, die Laufzeit ist vier Jahre für den arbeitsrechtlichen und zwei Jahre für den wirtschaftlichen Teil.