: Leitfaden Krankenstand

Und wenn ich krank werde?

Wissenswertes im Krankheitsfall, von der Krankschreibung bis zum Krankengeld: Ein kleiner Überblick für Arbeitnehmer/innen des Privatsektors.

Und wenn ich krank werde?
Symbolbild. Pixabay

Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin

  1. Unverzügliche Mitteilung der Erkrankung an den Arbeitgeber
  2. Ausstellung eines telematischen Krankenscheins durch den Arzt am ersten Tag
  3. Mitteilung der Protokollnummer an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin
  4. In den folgenden Fällen muss die Bescheinigung in Papierform an das Unternehmen und an das INPS geschickt werden
  • Bescheinigung eines nicht konventionierten Facharztes (also privat)
  • Bescheinigung der Notaufnahme (Erste Hilfe)
  • Krankenhausaufenthalte
  • Unmöglichkeit des Arztes, die Bescheinigung telematisch zu verschicken
  1. Sich mit gebührender Sorgfalt verhalten und von 10-12 und 17- 19 Uhr an der in der Krankschreibung angegebenen Aufenthaltsadresse anzutreffen sein.

In den Zeiträumen, in denen die Pflicht besteht, an der angegebenen Adresse anwesend zu sein (10-12 und 17-19 Uhr), können die zuständigen Behörden Kontrollen durchführen.

Bei Abwesenheiten bei den Kontrollen

Dem INPS die Rechtfertigungsgründe mitteilen (innerhalb von 10 Tagen).

Gerechtfertigte Abwesenheit

  • Höhere Gewalt
  • Situation, die die Anwesenheit anderswo unbedingt und dringend erforderlich gemacht hat, um schwere Konsequenzen für sich oder Familienmitglieder zu vermeiden
  • Zeitgleiche Arztvisiten, ärztliche Leistungen und Untersuchungen, welche nicht zu anderen Zeitpunkten durchgeführt werden können.

Ungerechtfertigte Abwesenheit

  • Bei der 1. Kontrolle: Verlust der Vergütung für die ersten 10 Tage
  • Bei der 2. Kontrolle: Verlust der Vergütung der ersten 10 Tage und 50% für die darauffolgenden Tage
  • Bei der 3. Kontrolle: Unterbrechung der Auszahlung (falls sich der/die Arbeitnehmer/in einer ambulanten Visite unter-zieht, die die Krankheit bestätigt, wird die Auszahlung wieder aufgenommen)

Die ärztliche Bescheinigung

Diese muss enthalten:

  • Name des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin
  • Datum
  • Unterschrift
  • Diagnose
  • Prognose über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Aufenthaltsort

Änderung des Aufenthaltsortes

Eine Änderung das Aufenthaltsorts während des Krankenstandes muss dem INPS rechtzeitig mitgeteilt werden. Wenn der Aufenthaltsort ins Ausland verlegt werden soll, muss beim INPS vorher die Erlaubnis dafür beantragt werden.

Ein einziger Krankheitstag

Auch für eintägige Krankenstände braucht es eine Krankschreibung, außer der Kollektivvertrag sieht etwas anderes vor.

Frühzeitige Wiederaufnahme der Arbeit

Nur möglich, wenn eine berichtigende ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Krankengeld

Die Vergütung wird für höchstens 180 Tage in einem Kalenderjahr vom INPS bezahlt. Wenn der Krankenstand bis zum nächsten Jahr andauert, stehen erneut 180 Tage Krankengeld durch das INPS zu.

Die Kollektivverträge können weitere Zeiträume der Bezahlung vorsehen.

  • Die ersten 3 Tage ("Karenz"): Zu Lasten des Arbeitgebers, falls vom Kollektivvertrag vorgesehen
  • Ab dem 4. Krankheitstag: Zu Lasten des INPS nach den vorgesehenen Prozentsätzen und, falls vom Kollektivvertrag vorgesehen, mit Ergänzung von Seiten des Arbeitgebers.

Das Krankengeld wird in der Regel vom Betrieb ausbezahlt, der es dann mit dem INPS verrechnet. In einigen Fällen wird es hingegen direkt vom INPS ausgezahlt: z.B. landwirtschaftliche Arbeiter/innen, Arbeitslose bei einem Arbeitsende seit weniger als 60 Tagen, in manchen Fällen für ArbeitnehmerInnen mit einem kurzen befristeten Vertrag.

Bei befristetem Vertrag

In diesem Fall wird das Krankengeld höchstens für so viele Tage ausbezahlt, wie in den 12 Monaten vor dem Beginn der Krankheit gearbeitet wurde; es stehen mindestens 30 und höchstens 180 Tage im Zeitraum eines Jahres zu.

Achtung: Der Arbeitgeber kann das Krankengeld nur für so viele Tage auszahlen, wie der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bei ihm beschäftigt war. Die restliche Zeit wird direkt vom INPS bezahlt.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin keine Vergütung mehr zu

Arbeit im Ausland: Zeiten, in denen in einem anderen europäischen Land gearbeitet wurde, werden ebenfalls anerkannt: Formular UI notwendig.

Krankheit während eines Auslandsaufenthalts

EU-Staaten und mit Italien konventionierte Staaten:

  • Sich innerhalb von drei Tagen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit an die zuständige ausländische Behörde wenden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen
  • Anschließend dem INPS und dem Betrieb die diesbezüglichen Formulare zukommen lassen

Nicht konventionierte Staaten

  • Dem INPS und dem Betrieb innerhalb von 5 Tagen die ärztliche Bescheinigung schicken, die von der italienischen Botschaft oder dem italienischen Konsulat beglaubigt worden ist

Arbeitsplatzerhaltung

Die Höchstdauer der Arbeitsplatzerhaltung bei Krankenstand, bevor es zur Entlassung durch den Betrieb kommen kann, ist in den Kollektivverträgen festgehalten (wobei die Vergütung vom INPS höchstens für 180 Tage im Jahr ausbezahlt wird)

Die Überschreitung des Zeitraums für die Arbeitsplatzerhaltung ist ein legitimer Grund für eine Entlassung

Krankenstand und andere Abwesenheiten

Urlaub

Die Krankheit unterbricht die Ferien, wenn sie die Erholung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beeinträchtigt. Während der Abwesenheit wegen Krankheit reift Urlaub an.

Probezeit

Die Probezeit wird um die Dauer der Krankheit verlängert

Kündigungsfrist

Die Krankheit unterbricht die Kündigungsfrist.

Arbeitsunfall

Es steht die Entschädigung für Arbeitsunfall zu, nicht jene für Krankheit

Mutterschaft

  • während der Pflichtmutterschaft: es steht das Mutterschaftsgeld zu, nicht das Krankengeld
  • während der Elternzeit: die Elternzeit wird unterbrochen und es besteht Anrecht auf das Krankengeld

Nachtrag: Öffentliche Bedienstete - Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für die Lokalkörperschaften

Das Personal muss der Verwaltung den Krankstand sofort melden und eine eventuelle Änderung des Aufenthaltsortes mitteilen. Die ärztliche Bescheinigung beschränkt sich auf die Prognose und ist ab dem zweiten Arbeitstag im Krankenstand auszustellen und vom Personal innerhalb des dritten Tages der Zugehörigkeitsverwaltung zu übermitteln. Im Bereichsvertrag kann die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgesehen werden.

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