Pressemitteilung vom 31. Juli der Fachgewerkschaften Öffentliche Dienste von AGB/CGIL, SGBCISL, SGK-UIL, ASGB sowie Nursing Up.
![Symbolbild: Pixabay Bereichsübergreifender Kollektivvertrag: "Schleppende Verhandlungen"](/sites/default/files/styles/bild_links/public/contentimages/sgbcisl-bukv0_2.jpg?itok=IxdLyfeT)
Die Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes AGB/CGIL, SGBCISL, SGKUIL, ASGB und Nursing Up sind besorgt: "Die Verhandlungen zum Abschluss des wirtschaftlichen Teiles ziehen sich unverständlicherweise in die Länge, deshalb haben wir erneut ein Schreiben an den Landeshauptmann gerichtet" sagen die Gewerkschafter unisono. "Mit diesem Tempo kann es geschehen, dass die angekündigten Zahlungen den öffentlich Bediensteten nicht im versprochenen Zeitraum zukommen"' so die Gewerkschaften.
Dabei handelt es sich:
- um die Differenz der Inflation für die Jahre 2019, 2020 und 2021,
- um die Anpassung der Gehälter ab 2023
- und um einen Vorschuss auf die Inflation für den Dreijahreszeitraum 2022/2024.
"Werden die Verhandlungen nicht rechtzeitig abgeschlossen, können die am letzten Freitag vom Landtag im Nachtragshaushalt dafür genehmigten Gelder nicht ausbezahlt werden."
Diese Sorge haben die Fachgewerkschaften dem Landeshauptmann im Schreiben mitgeteilt und die Einhaltung des zeitlichen Rahmens gefordert.
Hinsichtlich des Inflationsausgleiches für den Dreijahreszeitraum 2022/2024 können die dafür erforderlichen Finanzmittel erst nach den Wahlen durch die neue Landesregierung bereitgestellt werden, stellen die Gewerkschaften klar. Wichtig sei, dass diese Tatsache den Bediensteten auf korrekte und transparente Weise erklärt wird.
Falschaussagen, unrealistische Forderungen und populistische Aktionen seien nicht zielführend, sondern nur irreführend, betonen die Gewerkschaften. In den eigens dafür veranstalteten Gewerkschaftsversammlungen haben die Fachgewerkschaften das Personal aufgeklärt, unterstreichen die Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes AGB/CGIL, SGBCISL, SGKUIL, ASGB und Nursing Up.
"Gerade deshalb müssen die Zahlungen zum Abschluss des Dreijahreszeitraumes 2019/2021 innerhalb Oktober erfolgen, andernfalls sehen wir uns gezwungen, entsprechende Initiativen zu starten." kündigen die Gewerkschaften an.