Der 250-Euro Beitrag der BKH für außerschulische Tätigkeiten gilt jetzt pro Kind. Weitere Themen des Sozialpartnertischs im Handwerk: IRAP-Reduzierung und Erneuerung der Lehrlingsverträge.
![Bis zu 250 Euro pro Kind gibt es von der BKH z.b. für Sommer-KITAs. Symbolbild: Pixabay BKH: alle Leistungen bestätigt, eine davon verbessert](/sites/default/files/styles/bild_links/public/contentimages/sgbcisl-kita.jpg?itok=v8M-SFe6)
Kürzlich haben sich die Sozialpartner des Handwerks getroffen. Dies waren die drei Hauptthemen:
Steuererleichterungen und Beiträge auf Landesebene für Unternehmen
Die Sozialpartner sind sich einig, dass ein Rahmenabkommen erarbeitet werden muss, das alle Wirtschaftszweige mit einbeziehen und die Besonderheiten jedes einzelnen Sektors sowie die bisherigen und künftigen Zusatzverträge der zweiten Ebene berücksichtigen soll. Ziel ist es, die Unternehmen zu fördern, die sich verpflichten, die von den repräsentativsten Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbänden auf nationaler und lokaler Ebene unterzeichneten Tarifverträge anzuwenden.
Bilaterale Körperschaft für das Handwerk BKH:
Sämtliche Leistungen sind bis Ende 2025 bestätigt worden, der Beitrag von 250 Euro für Ausgaben für außerschulische Aktivitäten der Kinder bis 14 Jahren (Sport, Kultur, Kinderkrippen/KITA/Tagesmütter) wird ab 2024 pro Kind und nicht mehr pro Haushalt gezahlt.
Lehrlingsvertrag im Handwerk
Die Sozialpartner wollen sich bald treffen, um die Verhandlungen zur Erneuerung des lokalen Lehrlingsvertrag im Handwerk aufzunehmen.