: Staatliches Haushaltsgesetz

Einige Neuerungen 2025

Ein Überblick über einige Neuerungen und Inhalte des staatlichen Haushaltsgesetzes für 2025, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen.

Einige Neuerungen 2025

Arbeit

Drei IRPEF-Steuersätze bestätigt

Festgeschrieben worden sind die drei Einkommenssteuersätze: 23% bis 28.000€, 35% von 28.000€ bis 50.000€ sowie 43% für Einkommen über 50.000€.

Lohnabhängige Arbeit: Steuerbonus und Steuerfreibeträge

Die Abgabenlast wird umverteilt (neue Steuer(frei)beträge statt Beitragserleichterungen): Es gibt einen neuen Steuerbonus für Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis 20.000 Euro und einen neuen Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro.

Der neue Bonus ist gestaffelt: 7,1% bis 8.500 Euro, 5,3% von 8.500 bis 15.000 Euro und 4,8% von 15.000 bis 20.000 Euro an Einkommen. Der neue Steuerfreibetrag macht 1.000 Euro aus für Einkommen zwischen 20.000 und 32.000 Euro, ab 32.000 Euro reduziert er sich stufenweise.

Sozialbeitragsbegünstigung für lohnabhängige Arbeitnehmerinnen

Überarbeitet worden ist die Beitragsbegünstigung für Arbeitnehmerinnen mit mindestens zwei Kindern: die Höhe der Begünstigung muss noch festgelegt werden, es gibt jetzt eine Einkommensgrenze für das Anrecht auf die Begünstigung.

Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder

Änderungen gibt es auch bei den Steuerfreibeträgen für zu Lasten lebende Kinder: diese gelten nur noch für Kinder zwischen 21 und 30 Jahren (Ausnahme Kinder mit Behinderung). Nicht-EU-Bürger können für im Ausland lebende Familienmitglieder keine Steuerfreibeträge mehr beanspruchen.

Fringe benefit

Die Freibeträge für fringe benefits (Sachleistungen des Betriebs) sind bis 2027 bestätigt: für Arbeitnehmer 1.000 Euro, für jene mit zu Lasten lebenden Kindern hingegen 2.000 Euro.

Ergebnisprämien mit 5%

Für den Zeitraum 2025-2027 ist die Ersatzsteuer von 5% für Ergebnisprämien bestätigt.

Grenzpendler/innen und Rückkehrer/innen aus dem Ausland

Das spezielle Arbeitslosengeld für Grenzpendler/innen und Rückkehrer/innen aus dem Ausland wird ab 01.01.2025 abgeschafft.

 

Familie

1.000 Euro Geburtenbonus („Bonus nuove nascite“)

Es gibt einen neuen Bonus bei Geburten und Adoptionen ab dem 1. Januar 2025. Dieser Zuschuss beläuft sich einmalig auf 1.000 Euro.

Um diesen Bonus zu erhalten, muss ein Antrag beim INPS gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Familie des antragstellenden Elternteils den ISEE-Wert von 40.000 Euro nicht überschreitet. Außerdem muss der antragstellende Elternteil in Italien ansässig sein und weitere Bedingungen (betreffend Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung) erfüllen.

Elternzeit: Vergütung angehoben

Ab 2025 wird die Bezahlung des Elternurlaubs auf 80% für drei Monate erhöht. Dies innerhalb des sechsten Lebensjahrs des Kindes (Zuvor betrug die Vergütung 60% für den zweiten und 30% für den dritten Elternzeitmonat).

Neues beim Kinderhortbonus

Gestrichen worden ist die Voraussetzung, dass ein weiteres Kind unter 10 Jahren in der Familie leben muss, um den Bonus (3.600 Euro für Familien mit einer ISEE unter 40.000 Euro) beanspruchen zu können. Für diese Leistung wird bei der ISEE der Betrag des einheitlichen Kindergelds „assegno unico“ nicht berücksichtigt.

 

Renten

Neue Voraussetzung für das Arbeitslosengeld Naspi bei einem Sonderfall

Es gibt eine neue Voraussetzung für den Bezug des Arbeitslosengeldes NASPI ab 1. Jänner 2025:

Personen, die in den zwölf Monaten vor dem Ansuchen um NASPI ein unbefristetes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben oder ein solches über eine einvernehmliche Entlassung beendet haben, müssen anschließend mindestens 13 Wochen an Sozialversicherungsbeiträgen aus lohnabhängiger Arbeit haben, um Anrecht auf die NASPI zu haben.

Es gibt aber bestimmte Ausnahmen, für die das Arbeitslosengeld weiterhin aufgrund der derzeitigen Regelung zusteht.

Sonderregelung für Frauen bestätigt

Die Sonderrente für Frauen „opzione donna“ wird für die bereits vorgesehenen Fälle verlängert. Die Voraussetzungen müssen bis zum 31.12.2024 erreicht sein.

Die Rente mit der „Quote 103“ ist für 2025 verlängert

Die Vorgezogene Rente „Quote 103“ wird bis 31.12.2025 verlängert. Erforderlich sind ein Alter von mindestens 62 Jahren und mindestens 41 Beitragsjahre.

"Ape sociale“ für 2025 bestätigt

Auch das Rentenüberbrückungsgeld „Ape sociale“ ist für das Jahr 2025 bestätigt, mit den bereits geltenden Voraussetzungen.

Bonus für die Fortführung der Arbeit für Personen, die in Rente gehen können

Lohnabhängige, die auf der Arbeitsstelle bleiben, obwohl sie die Voraussetzungen für die

Vorgezogene Rente oder die Rente „Quote 103“ bereist erreicht haben, können die Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beantragen. Der Betrag ist steuerfrei.

 

Ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

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