Öffentlicher Dienst - BÜKV: Die Vertragspartner haben sich zum Vertragsentwurf für den Abschluss des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages 2019-2021 geeinigt. Er bringt Verbesserungen bei Elternzeit und Aufgaben- bzw. Koordinierungszulagen. Der Vertrag betrifft über 30.000 Arbeitnehmer/innen in Südtirol.
Verhandlungsrunde - Foto: LPA/Greta Stuefer
Der Entwurf zum Abschluss des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages 2019-2021 ist gestern (23.07) unterzeichnet worden.
Die Neuigkeiten sind:
- die ersten zwei Monate Elternzeit werden besser bezahlt
- die Elternzeit kann tageweise oder in Stunden in Anspruch genommen werden
- während der Elternzeit reifen auch Urlaub und 13. Monatsgehalt an
- der Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen wurde eingeführt
- Sonderurlaub für Krankheit des Kindes bis zum 14. Lebensjahr
- der Wartestand für Personal mit Kindern kann bis zum 16. Lebensjahr in Anspruch
- genommen werden
- die Häufung von Elternzeit und Wartestand kann maximal 32 Monate betragen
- die Anerkennung der Berufserfahrung ist erleichtert worden
- die maximalen Beträge für Aufgabenzulage und Koordinierungszulage sind erhöht worden
Bevor es möglich sein wird, den Vertrag definitiv zu unterschreiben, sind noch einige Gutachten ausständig.
Mit dem endgültigen Inkrafttreten dieses Vertrages können endlich die Verhandlungen für den Inflationsausgleich beginnen.