: Tourismus

Landeszusatzvertrag ist erneuert

Der Abschluss bringt einige Besserstellungen für die Beschäftigten im Tourismus. Das provinziale Lohnelement wird um 50 Euro angehoben, zudem gibt es eine Einmalzahlung.

Landeszusatzvertrag ist erneuert
Symbolbild: Pexels

Am Freitag, 2. August, ist der neue Landeszusatzvertrag Tourismus unterzeichnet worden. Dieser betrifft in Südtirol über 40.000 Beschäftigte in den Beherbergungsbetrieben und Gaststätten.

Der territoriale Zusatzvertrag gilt bis 31. Dezember 2027.

Dieses Landesabkommen gründet auf zwei gesamtstaatlichen Kollektivverträgen:

  • jener für den Bereich Gastronomie/Nichtbeherberung, erneuert am 5. Juni 2024,
  • und jener für den Bereich Beherbergung, erneuert am 5. Juli 2024.

„Mit dem Abschluss dieses Vertrages wurden einige wichtige Akzente gesetzt, um Antworten auf die Erfordernisse und Probleme der Branche zu geben. Hervorzuheben sind die Anhebung des lokalen Lohnelements von 100 auf 150 Euro und die Verpflichtung, die Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse zu fördern.“ so Fisascat-Landessekretär Hansjörg Adami.

Kurz eine Auflistung der Neuerungen:

Provinziales Lohnelement

Erhöhung von 100 auf 150 Euro in zwei Raten:

  • 30 Euro ab Dezember 2024
  • und weitere 20 Euro ab Dezember 2025.

Una Tantum:

  • 300 Euro für unbefristet Beschäftigte (4. Lohnstufe), ausgezahlt in zwei Raten (Oktober 2024, Januar 2026);
  • 112 Euro für befristet Beschäftigte (4. Lohnstufe), ausgezahlt im Oktober 2024 im Verhältnis zu den Arbeitsmonaten im Zeitraum Januar bis August 2024.

Ergänzungsvorsorge (Laborfonds):

Anhebung des Arbeitgeberbeitrags von 1,55% auf 2%, sofern der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ebenfalls mindestens 2% einzahlt.

Befristete Arbeitsverträge

  • Recht auf Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in einen unbefristeten Arbeitsvertrag; Voraussetzung ist nicht mehr, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 315 Tage beim selben Arbeitgeber gearbeitet wurde, sondern insgesamt 590 Tage mit befristeten Verträgen in den zwei Jahren.
  • Die Vertragspartner beabsichtigen, die Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse zu fördern: eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge ausarbeiten, wie die Zeiten der saisonalen Schließungen im Hinblick auf Entlohnung und Sozialversicherung abgedeckt werden können.

Teilzeitarbeit bei Kleinkindern

  • Anhebung der Quote für die zeitweilige Umwandlung des Vollzeitverhältnisses in ein Teilzeitverhältnis bis zum dritten Lebensjahr des Kindes von 5% auf 10%.

Lehrlinge

  • Auszahlung des Schulgeldes bei Saisonlehre in Höhe von 15%
  • Die Entlohnung der Lehrlinge wird im zweiten Lehrjahr von 80% aus 83% angehoben.

Tourismus Beherbergung

Tourismus Nichtbeherbergung

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