Mitglieder von Zusatzrentenfonds können bis Ende Juni bei der Region um einen Beitrag für bestimmte Zeiträume („wirtschaftliche Notlage“) wie Arbeitslosigkeit oder Lohnausgleich ansuchen.
Die Region unterstützt die Bürger beim Aufbau einer Zusatzrente. So gibt es unter anderem Zuschüsse zur Beitragsleistung bei „wirtschaftliche Notlagen“ von Fondsmitgliedern, dazu zählen Lohnausgleich oder bestimmte beschäftigungslose Zeiträume.
Fälligkeit 30. Juni
Die Frist für die Antragstellung ist „innerhalb 30. Juni des zweiten Jahres, das auf das Ende der Notsituation folgt“.
Dies bedeutet, dass bis 30. Juni 2024 Anträge eingereicht werden müssen für Zeiträume, die im Jahr 2022 geendet haben.
Beispiel: Wer vom 1. März bis 30. September 2022 arbeitslos war, kann nur noch bis zum 30. Juni 2024 ansuchen.
33 Euro Beitrag pro Woche bei „wirtschaftlichen Notlagen“
Bis zu 33 Euro Beitrag pro Woche zur Unterstützung der Beitragszahlung in den Fonds gibt es für folgende Zeiträume:
- Arbeitslosigkeit,
- Lohnausgleich,
- Zeiten bei Saisonbeschäftigung, in denen Anrecht auf Arbeitslosengeld besteht,
- unbezahlte Abwesenheiten nach Krankheit oder Unfall
Die Unterstützung wird für mindestens vier Wochen und höchstens vier Jahre gewährt.
Auszahlung
Der gewährte Beitrag wird direkt in den Zusatzrentenfonds eingezahlt.
Voraussetzungen
Das Anrecht auf die Unterstützungsmaßnahmen ist an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem eine mindestens zweijährige Ansässigkeit in der Region, eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft im Fonds bei Beginn der Notlage, sowie bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen (EEVE).
Mehr dazu in den Infopoints
Nähere Informationen, etwa zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung sowie zu anderen Unterstützungsleistungen der Region in diesem Bereich, gibt es bei den PensPlan-Infopoints in den SGBCISL-Büros von Mals, Meran, Bozen, Neumarkt, Brixen und Bruneck. Terminvormerkung erforderlich!