Lohnerhöhungen und arbeitsrechtliche Neuegelungen: im Juni ist der Landeskollektivvertrag Obstmagazine erneuert worden.
Das Infoblatt der Gewerkschaften
Im Juni haben die Verhandlungspartner den Landeskollektivvertrag für die Beschäftigten der Obstmagazine erneuert. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Eckpunkte des Vertrags:
Bestätigung des Rechtes auf Anstellung auf unbestimmte Zeit von SaisonmitarbeiterInnen, welche jeweils in den letzten beiden Saisonen einen Durchschnitt von mehr als 1.600 normalen Arbeitsstunden in demselben Betrieb geleistet haben. Verbesserte Beschreibung des Aufgabengebietes der Einstufung 3.
Für Vollzeitbeschäftigte, die jeweils zwei 15-minütige Pausen (morgens und nachmittags) einlegen, wird die bezahlte Pausenzeit von 15 auf 20 Minuten pro Tag erhöht. Die ersten 15 Minuten werden immer bezahlt, auch für jenen MitarbeiterInnen, welche halbtags arbeiten. Die Regelung ist momentan aufgehoben bzw. wird neu verhandelt. Der Bezugszeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen Wochenstundenzahl von 48 Stunden - Grenze wird ab dem 1. August 2024 auf 4 Monate verkürzt.
Erhöhung der Schichtzulage von 7% auf 8% (mit einem Mindestbetrag von 8 €). Erhöhung des Pauschalbetrages für Samstagsarbeit von 7 auf 8 € (auch wenn keine Überstunden geleistet werden). Überstunden können auch einvernehmlich in Form von Zeitausgleich genossen werden, wobei dem entsprechenden Mehrwert entweder in wirtschaftlicher oder zeitlicher Hinsicht Rechnung zu tragen ist.
Bei einer Krankheit, die länger als 14 Tage dauert, werden die OTDs (Saisonarbeiter) auch für die ersten 3 Tage der Abwesenheit entschädigt, und zwar nicht mehr mit 90 %, sondern mit 100 % des Lohns. Die wirtschaftliche Deckung bei Arbeitsunfällen wird auf die gesamte Dauer des vom INAIL anerkannten Zeitraums ausgedehnt (d. h. die Höchstgrenze von 240 Tagen wird gestrichen).
Ab der Saison 2024/2025 wird die Höhe der "Treueprämie" für OTDs progressiv gestaltet, d.h. sie steigt je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit:
- 60 Stunden nach 8 Saisonen
- 80 Stunden nach 13 Saisonen
- 100 Stunden nach 18 Saisonen
- 120 Stunden nach 23 Saisonen
Die bezahlte Freistellung bei schwerer Krankheit oder Tod von Verwandten bis zum zweiten Grad kann zukünftig auch für Verschwägerte (= Verwandte des Ehegatten) genommen werden. Einrichtung einer sektoralen Beobachtungsstelle für die Entwicklung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die die Gesundheits- und Sicherheitsprobleme am Arbeitsplatz analysieren und die Prävention verbessern soll.
Erhöhung der Einzahlung des Arbeitgeberanteiles bis auf 3% beim Zusatzrentenfonds, wenn der Arbeitnehmer den eigenen Anteil freiwillig erhöht.
WIRTSCHAFTLICHER TEIL
Lohnerhöhungen erfolgen rückwirkend ab Januar 2024 in Höhe von 2 % und ab September 2024 erfolgen weitere Erhöhungen in Höhe von 3 % berechnet auf den Grundlohn. Darüber hinaus wird die auch zukünftig die Zahlung von 400 € pro Jahr in Form einer Einkaufskarte (Welfare) gewährt, immer im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsmonaten.