: Metallergewerkschaft

Kollektivvertrag Metallindustrie erneuert!

Die Verhandlungspartner haben Anfang Februar eine Einigung zur Erneuerung des Ende 2019 ausgelaufenen Kollektivvertrags erzielt.

Aus gewerkschaftlichem Blickpunkt ist der Abschluss ein großer Erfolg, da trotz schwieriger Rahmenbedingungen, vor allem der Coronakrise, die auch den Metallsektor hart getroffen hat, nennenswerte Besserstellungen ausgehandelt werden konnten. Das Einstufungssystem konnte nach fast 50 Jahren erneuert werden.

Einige Eckpunkte der Einigung:

Gültigkeit

Der neue Kollektivvertrag hat eine dreieinhalbjährige Laufzeit bis Juni 2024

 

Lohnerhöhungen

Für die fünfte Kategorie beträgt die Anhebung der Mindestlöhne 112 Euro, mit folgenden Anlaufdaten:

  • 25 Euro ab Juni 2021
  • 25 Euro ab Juni 2022
  • 27 Euro ab Juni 2023 und
  • 35 Euro und ab Juni 2024.

 

Flexible Benefit/Wohlfahrtsleistungen

Der flexible Benefit in der Höhe von 200 Euro pro Jahr ist bestätigt.

 

Zusatzrente

Für Beschäftigte, die jünger als 35 Jahre sind und sich neu in den Zusatzrentenfonds Cometa oder Laborfonds einschreiben, wird der Zusatzrentenbeitrag zu Lasten des Arbeitgebers ab 01.06.2022 von 2 Prozent auf 2,2 Prozent angehoben.

 

Einstufung

Ab 1. Juni 2021 wird die erste Kategorie abgeschafft, die betroffenen Beschäftigten steigen in die nächsthöhere Kategorie auf.

 

Mehr dazu im Info-Flugblatt der gesamtstaatlichen Metallergewerkschaft FIM CISL (in ital.)

 

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