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Die Möglichkeiten, um 2025 in Rente zu gehen

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten, mit denen im Jahr 2025 der Rentenantritt möglich ist.

Die Möglichkeiten, um 2025 in Rente zu gehen

Die Voraussetzungen für die Altersrente und die Vorgezogene Rente sind unverändert. Bis einschließlich 2026 soll es hierbei keine Änderung geben.

Die derzeitigen offizielle Schätzungen der Lebenserwartung der italienischen Bevölkerung lassen es außerdem wahrscheinlich erscheinen, dass es auch für die beiden Jahre 2027 und 2028 zu keinen Änderungen kommt. Für die Jahre 2029 und 2030 würde die Erhöhung aus heutiger Sicht 1 Monat betragen.

 

Altersrente

67 Jahre und 20 Beitragsjahre.

In Ausnahmefällen reichen 15 Versicherungsjahre aus.

Kein „Rentenfenster“

 

Vorgezogene Rente

Frauen – 41 Jahre und 10 Monate an Versicherungsbeiträgen, unabhängig vom Lebensalter.

Männer – 42 Jahre und 10 Monate an Versicherungsbeiträgen, unabhängig vom Lebensalter.

Rentenbeginn in der Privatwirtschaft nach einem „Rentenfenster“ von 3 Monaten.

Rentenbeginn für die öffentlich Bediensteten in den Lokalkörperschaften (Provinz, Region, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Altersheime, Sanitätsbetrieb) :

  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2025: 4 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2026: 5 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2075: 7 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2028: 9 Monate

Bonus für die Fortführung der Arbeit für Personen, die in Rente gehen können

Lohnabhängige, die auf der Arbeitsstelle bleiben, obwohl sie die Voraussetzungen für die Vorgezogene Rente bereits erreicht haben, können die Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beantragen. Der Betrag ist steuerfrei.

 

Des Weiteren gibt es alternative Möglichkeiten zum Rentenbeginn. Manche dieser Möglichkeiten sind nur für einen begrenzten Zeitraum eingeführt worden. Bei einigen dieser Regelungen hat es heuer Änderungen gegeben.

 

Vorgezogene Rente mit 41 Beitragsjahren („lavoro precoce“)

41 Beitragsjahre

Mindestens 1 Jahr Arbeitstätigkeit vor dem 19. Geburtstag

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Tätigkeit in einer der Kategorien der Schwerarbeit in 7 der letzten 10 Jahre oder in 6 der letzten 7 Jahre
  • Zivilinvalidität von mindestens 74%
  • Betreuung einer/s nahen Verwandten, die/der eine Behinderung laut G.104/1992 hat
  • Langzeitarbeitslosigkeit mit bereits zur Gänze bezogenem Arbeitslosengeld

Rentenbeginn in der Privatwirtschaft nach einem „Rentenfenster“ von 3 Monaten.

Rentenbeginn für die öffentlich Bediensteten in den Lokalkörperschaften (Provinz, Region, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Altersheime, Sanitätsbetrieb) :

  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2025: 4 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2026: 5 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2075: 7 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2028: 9 Monate

Der Bezug dieser Rente ist nicht mit einem Einkommen aus Arbeitstätigkeit vereinbar. Erst sobald die Zeit vergangen ist, nach der die regulären Rentenvoraussetzungen erfüllt gewesen wären (für Frauen 41 Jahre und 10 Monate an Versicherungsbeiträgen, für Männer 42 Jahre und 10 Monate an Versicherungsbeiträgen), kann wieder ein Einkommen aus Arbeitstätigkeit bezogen werden.

 

„Quote 103“

Die bestehende Regelung wurde bis 31.12.2025 verlängert:

62 Jahre und 41 Beitragsjahre.

Die Rentenberechnung erfolgt mit dem Beitragssystem. Das bedeutet, dass im Regelfall die Rentenberechnung deutlich geringer ausfällt als diejenige mit dem gemischten System.

Bis zum Rentenalter wird ein Höchstbetrag von Vierfachen der Mindestrente (2.394,44 €) ausbezahlt.

Rentenbeginn in der Privatwirtschaft nach einem „Rentenfenster“ von 7 Monaten.

Rentenbeginn im Öffentlichen Dienst nach einem „Rentenfenster“ von 9 Monaten.

Der Bezug dieser Rente ist bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nicht mit einem Einkommen aus Arbeitstätigkeit vereinbar. Die einzige Ausnahme gilt für Einkommen aus gelegentlicher Tätigkeit, die mit Honorarnoten verrechnet werden, bis zu 5.000 € brutto pro Jahr.

Bonus für die Fortführung der Arbeit für Personen, die in Rente gehen können

Lohnabhängige, die auf der Arbeitsstelle bleiben, obwohl sie die Voraussetzungen für die Rente „Quote 103“ bereits erreicht haben, können die Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beantragen. Der Betrag ist steuerfrei.

 

Sonderregelung für Frauen „Opzione Donna“

Die bestehende Regelung wurde verlängert. Die Voraussetzungen müssen bis 31.12.2024 erreicht worden sein:

61 Jahre und 35 Beitragsjahre

Für ein Kind wird das Alter um 1 Jahr reduziert, für zwei Kinder wird das Alter um 2 Jahre reduziert.

Die Regelung kann nur noch in einem der folgenden Fälle in Anspruch genommen werden:

  • Zivilinvalidität von mindestens 74%
  • Betreuung einer/s nahen Verwandten, die/der eine Behinderung laut G.104/1992 hat
  • Entlassung durch einen Großbetrieb, der offiziell ein Krisenverfahren eröffnet hat

Die Rentenberechnung erfolgt mit dem Beitragssystem. Das bedeutet, dass im Regelfall die Rentenberechnung deutlich geringer ausfällt als diejenige mit dem gemischten System.

Rentenbeginn für Lohnabhängige nach einem „Rentenfenster“ von 12 Monaten.

Rentenbeginn für Selbstständige nach einem „Rentenfenster“ von 18 Monaten.

 

Rentenüberbrückungsgeld „Ape sociale“

Die bestehende Regelung wurde bis 31.12.2025 verlängert:

63 Jahre und 5 Monate alt und

30/32/36 Beitragsjahre (unterschiedlich je nach Zugangsbedingung)

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Tätigkeit in einer der Kategorien der Schwerarbeit in 7 der letzten 10 Jahre oder in 6 der letzten 7 Jahre
  • Zivilinvalidität von mindestens 74%
  • Betreuung einer/s nahen Verwandten, die/der eine Behinderung laut G.104/1992 hat
  • Langzeitarbeitslosigkeit mit bereits zur Gänze bezogenem Arbeitslosengeld

Der Bezug der „APE sociale“ ist bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nicht mit einem Einkommen aus Arbeitstätigkeit vereinbar. Die einzige Ausnahme gilt für Einkommen aus gelegentlicher Tätigkeit, die mit Honorarnoten verrechnet werden, bis zu 5.000 € brutto pro Jahr.

Kein „Rentenfenster“.

 

Für Personen, die zum ersten Mal nach dem 31.12.1995 versichert worden sind, und die somit in das reine Beitragssystem fallen, gibt es zusätzlich folgende Möglichkeiten, um in Rente zu gehen:

 

Altersrente im reinen Beitragssystem

67 Jahre und 20 Beitragsjahre

Der errechnete Rentenbetrag muss zudem mindestens den Betrag von 538,69 € erreichen.*

Andenfalls besteht das Anrecht auf die Altersrente erst mit 71 Jahren und 5 Beitragsjahren, unabhängig vom Rentenbetrag.

Für Frauen wird die Altersgrenze von 67 Jahren bzw. 71 Jahren um 4 Monate für jedes Kind reduziert, bis zu höchstens 16 Monaten bei 4 oder mehr Kindern.

Kein „Rentenfenster“.

* Ab 2025 kann der Mindestbeitrag, der erreicht werden muss, um in Rente zu gehen, auch unter Einbezug des angesparten Rentenbetrags des eigenen Zusatzrentenfonds erreicht werden.

 

Vorgezogene Rente im reinen Beitragssystem

64 Jahre und 20 Beitragsjahre

Der Rentenbetrag, der erreicht werden muss, um Anrecht auf diese Rente zu haben, wird differenziert *

  • 1.616,07 € für Frauen ohne Kinder und für Männer
  • 1.508,34 € für Frauen mit einem Kind
  • 1.400,60 € für Frauen mit zwei oder mehr Kindern

Rentenbeginn in der Privatwirtschaft nach einem „Rentenfenster“ von 3 Monaten.

Rentenbeginn für die öffentlich Bediensteten in den Lokalkörperschaften (Provinz, Region, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Altersheime, Sanitätsbetrieb) :

  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2025: 4 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2026: 5 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2075: 7 Monate
  • Erreichen der angeführten Rentenvoraussetzungen im Jahr 2028: 9 Monate

Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters wird ein Höchstbetrag von monatlich 2.993,05 € ausbezahlt, auch wenn der errechnete Rentenbetrag höher wäre. Nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters wird der volle Rentenbetrag bezahlt.

* Ab 2025 kann der Mindestbeitrag, um in Rente gehen zu können, auch unter Einbezug des angesparten Rentenbetrags des eigenen Zusatzrentenfonds erreicht werden.

In diesem Fall erhöht sich die Rentenvoraussetzung auf 25 Beitragsjahre, und der Bezug dieser Rente ist bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nicht mit einem Einkommen aus Arbeitstätigkeit vereinbar. Die einzige Ausnahme gilt für Einkommen aus gelegentlicher Tätigkeit, die mit Honorarnoten verrechnet werden, bis zu 5.000 € brutto pro Jahr.

 

Wir erinnern daran, dass jede Überprüfung der Versicherungszeiten, der Möglichkeiten zum Rentenantritt und der Schätzung der möglichen Rentenhöhe individuell vorgenommen werden muss.

 

Rückkauf von nicht versicherten Zeiten

2024 und 2025 können Personen, die zur Gänze in das beitragsbezogene System fallen (erster Versicherungsbeitrag nach 31.12.1995), nicht rentenversicherten Zeiträume zurückkaufen.

Es können bis zu 5 Jahren an Zeiträumen zurückgekauft werden, die zwischen dem ersten und dem letzten Versicherungsbeitrag des/r Versicherten liegen. Es besteht also die Möglichkeit, Unterbrechungen in der Beitragszahlung „aufzufüllen“. Der Bezahlung kann in 120 Raten erfolgen.

 

 

Rudolf Nöckler, Patronat INAS Brixen

nb. Ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

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