Der SGBCISL sieht einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn sehr kritisch. Dieser könnte viele Löhne nach unten drücken und das Kollektivvertragssystem untergraben. Vielmehr gilt es, die Vertragsverhandlungen zu stärken und die Piratenverträge einzudämmen.
Die Position der CISL zum gesetzlichen Mindestlohn: Ein guter Kollektivvertrag ist besser!
Die Frage nach dem angemessenen Einkommen und dem Schutz der Kaufkraft ist hochaktuell, gerade in Niedriglohnsektoren. Einige sehen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns als Lösung. Für die CISL führt der Schutz der Einkommen über die Kollektivverträge.
Wir befürchten, dass ein gesetzlicher Mindestlohn dazu führt, dass Arbeitgeber aus dem Kollektivvertragssystem aussteigen, und zwar dort, wo die vertraglichen Entlohnungen höher sind als der gesetzliche Mindestlohn. Dies könnte die Absenkung des Lohnniveaus nach sich ziehen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass Kollektivverträge zusätzliche Lohnelemente sichern, wie das 13. oder 14. Monatsgehalt, die ergänzenden Wohlfahrtsleistungen („welfare“), die Leistungen der bilateralen Körperschaften.
Um die Lohnfrage zu lösen, muss der Hebel bei den Ursachen angesetzt werden: bei den Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt (erzwungene Teilzeit, falsche Selbständigkeit) den Arbeitskosten, dem Steuerdruck, der niedrigen Produktivität, der Schwarzarbeit, den schlechten Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche, Frauen, Einwanderer, der Tarifflucht mittels Piratenkollektivverträge.
Die Verteidigung der Kollektivverträge führt über die Bekämpfung der Piratenverträge. Es braucht Regeln, die sicherstellen, dass die verbreitetsten, von den repräsentativen Sozialpartnern ausgehandelten Kollektivverträge angewandt werden.
Um vertragliche Mindesteinkommen zu gewährleisten, könnten die Richtwerte der Kollektivverträge der repräsentativsten Sozialpartner, deren durchschnittliche Mindestlöhne über 9 Euro pro Stunde liegen, auf jene Bereiche ausgedehnt werden, wo sie noch darunter liegen.