Zuschüsse Erziehungszeiten, Ansuchen innerhalb Oktober

Die Region gewährt Zuschüsse für die rentenmäßige Absicherung von Erziehungszeiten. Die Anträge für die Zeiträume des Jahres 2023 müssen innerhalb Oktober 2024 gestellt werden.

Zu den Unterstützungsmaßnahmen der Region im Vorsorgebereich zählt der Zuschuss für Betreuungs- und Erziehungszeiten der eigenen Kinder im Alter zwischen dem 4. Lebensmonat und dem vollendeten 3. Lebensjahr (bei Teilzeitbeschäftigung steht der Beitrag bis zum 5. Lebensjahr des Kindes zu).

Wichtig: Die Ansuchen für die Zeiträume des Jahres 2023 müssen innerhalb 31. Oktober 2024 eingereicht werden.

Die Zuschüsse für Erziehungszeiten der Kinder im Einzelnen:

Rückerstattung bei freiwilligen Beiträgen an die eigene Rentenkasse

  • Rückerstattung bis zu 9.000 Euro pro Jahr von freiwillig an die eigene Rentenkasse eingezahlten Beiträgen für den Elternteil, der unbeschäftigt ist (z.B. Hausfrauen, Studenten) oder der einen unbezahlten Wartestand im Privatsektor beansprucht und ohne Vorsorgeabsicherung ist.
  • Maximal 4.500 Euro pro Jahr an Rückerstattung bis zum 5. Lebensjahr des Kindes gibt es für Beschäftigte des Privatsektors in Teilzeit bis 70%.

Beiträge für den Zusatzrentenfonds

  • Beitrag bis zu 4.000 Euro pro Jahr für den Elternteil, der unbeschäftigt ist (z.B. Hausfrauen, Studenten) oder der einen unbezahlten Wartestand im Privatsektor beansprucht und ohne rentenmäßige Absicherung ist, oder für Hausangestellte (=Arbeitsvertrag als Mitarbeitende/r im Haushalt).
  • Maximal 2.000 Euro pro Jahr bis zum 5. Lebensjahr des Kindes gibt es für Beschäftigte des Privatsektors in Teilzeit bis 70%.

Anlaufstelle für weitere Informationen und eine Terminvormerkung für die Antragstellung ist das Patronat INAS.