BÜKV: erster Teilvertrag für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 vorunterzeichnet. Das Infoflugblatt der Gewerkschaften bietet einen Überblick über die ausgehandelten Ausgleichszahlungen:
Der Text des Infoflugblattes:
Am Mittwoch, den 23. August 2023, ist der erste Teilvertrag für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 von den oben angeführten Gewerkschaftsorganisationen vorunterzeichnet worden. Dieser Vertrag schließt den Dreijahreszeitraum 2019-2021 ab und beinhaltet:
- den Inflationsausgleich für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 (zusätzlich zu den bereits erhaltenen Inflationsanpassungen von 2019, 2020 und 2021 und der Zulage für die Zweisprachigkeit). Dieser Inflationsausgleich wird auch für das Jahr 2022 zuerkannt und erhöht ab 01. Jänner 2023 entsprechend die Sonderergänzungszulage;
- einen Vorschuss auf die Inflation bezogen auf den Dreijahreszeitraum 2022-2024, wobei dieser Zeitraum im nächsten Vertrag detailliert verhandelt wird. Hierfür können die finanziellen Mittel erst mit dem Haushaltsgesetz nach den Landtagswahlen vorgesehen werden;
- eine wesentliche Erhöhung der bestehenden Fonds der Leistungsprämien für das Jahr 2023, die Prämie wird im Laufe des Jahres 2024 ausbezahlt werden.
Hier ein kurzer Überblick über die zustehenden Ausgleichszahlungen:
Wichtig: Die in der Tabelle angeführten Beträge sind Bruttobeträge, die von jenen Mitarbeiter*innen in vollem Ausmaß bezogen werden, die in Vollzeit mit 100% Gehalt im Dienst waren. In allen anderen Fällen, in denen dies nicht zutrifft, werden die Beträge entsprechend reduziert (Wartestände, Teilzeiten, usw.)!
Zu beachten: der am Mittwoch vorunterzeichnete bereichsübergreifende Teilvertrag muss noch die Kontrolle des Rechnungshofes überwinden, erst danach kann er definitiv unterzeichnet, veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Info der Gewerkschaften vom 25.8.2023