Die Verhandlungspartner haben den Landeszusatzvertrag für das Bauhandwerk erneuert. Die wichtigsten Punkte betreffen das variable Lohnelement, die Außendienstvergütung und die Mensa.
Die Baugewerkschaften von CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB und die Handwerkerverbände LVH und CNA haben am 19.Mai 2023 den Landeszusatzvertrag für das Bauhandwerk erneuert. Der Vertrag läuft mit dem 1. Juni 2023 an, die Laufzeit geht bis zum 31.12.2025.
Einige Punkte im Überblick.
Variables Lohnelement
Es wurden die 5 Kriterien für die Auszahlung des variablen Elements (EVR) für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt, wobei der Steuersatz bei vorteilhaften 5% liegt. Die Kriterien sind: Zahl der eingeschriebenen Arbeitnehmer in der Bauarbeiterkasse, erklärte Einkommen sowie erklärte Stunden in der Bauarbeiterkasse, Reduzierung der Krankheitsstunden sowie Reduzierung der Lohnausgleichstunden in der Bauarbeiterkasse.
Außendienst
Mit 1. Juni 2023 sind die Tagessätze der Außendienstzulagen erhöht worden. Zudem ist eine zusätzliche Stufe bei über 60km Anreise eingeführt worden. Die Auszahlung der Tagessätze in Außendienst beträgt nun zwischen 6,70 Euro und 24 Euro je nach Entfernung von der Baustelle und der Qualifikation des Arbeiters. Wenn die Arbeiter im Außendienst übernachten müssen, wird eine Außendienstzulage von 12,50 Euro pro Tag bezahlt.
Mensa - Arbeiter
Das Essen wird von Unternehmen garantiert, sollte dies nicht möglich sein, wird eine Mensaersatzzulage von 6 Euro pro Tag entrichtet.