: Verhandlungen

IRAP-Reduzierung: Abkommen steht

Es soll Steuererleichterungen geben für Unternehmen, die kollektivvertraglich zusätzliche Lohnelemente oder Ergebnisprämien auszahlen.

Die Sozialpartner haben sich am 24. September zur IRAP-Reduzierung für 2025 geeinigt. Die Politik hatte Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgefordert, einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten. Dieser wird nun der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Info IRAP
  • Die IRAP ist die regionale Wertschöpfungssteuer. IRAP-pflichtig sind z.B. Unternehmen, Selbständige, die öffentlichen Verwaltungen.
  • 2023 und 2024 betrug der Steuersatz 3,3%. Für einige Sektoren wie Banken und Versicherungen ist der Steuersatz höher, wiederum andere Tätigkeiten sind IRAP-befreit.
  • Sollte das Abkommen umgesetzt werden, dürfte der IRAP-Steuersatz im Jahr 2025 für die begünstigten Betriebe auf 2,68% sinken, für die anderen hingegen der volle Steuersatz von 3,9% Anwendung finden.

Die Eckpunkte, kurz zusammengefasst:

2025 kommen Betriebe in den Genuss der IRAP-Reduzierung, die:

  1. nach dem 1.1.2022 unterzeichnete Kollektivverträge der ersten oder zweiten Ebene oder territoriale Verträge anwenden, die in Südtirol mit den repräsentativsten Gewerkschaften, über ihre jeweiligen RSA oder RSU ausgehandelt wurden, noch nicht abgelaufen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend hinterlegt sind und die zumindest ein zusätzliches territoriales oder betriebliches Lohnelement enthalten, das tatsächlich ausgezahlt wird,
  2. Produktivitätsprämien auszahlen; wobei ab dem OK der Landesregierung nur jene Ergebnisprämien zur IRAP-Reduzierung berechtigen, welche mit den Gewerkschaften verhandelt sind (einseitig vom Betrieb beschlossene Prämien sind ausgeschlossen).

Der Einigung waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Den Gewerkschaften ist es schlussendlich gelungen, noch einige Forderungen durchzusetzen.

Ziel der Gewerkschaften war es, höhere Löhne für die Arbeitnehmer/innen über den Abschluss bzw. die Erneuerung von (territorialen und betrieblichen) Zusatzverträgen zu erreichen, für die es von der Politik im Gegenzug Steuererleichterungen gibt.

„Sollte dieser Entwurf von der Politik gutgeheißen werden, würde dies die Erneuerung abgelaufener Verträge erleichtern und jene Betriebe zu Verhandlungen anregen, die noch kein Zusatzabkommen ausgehandelt haben“.

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